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Pflegekosten

 

1. Pflegeversicherung - Leistungen nach SGB XI (Pflege) 

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen möchten, benötigen Sie einen der fünf Pflegegrade (1-5). Ein Pflegegrad ist ein „Grad der Pflegebedürftigkeit“ und drückt aus, wie stark pflegebedürftig jemand ist.

Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Einstufung: Der Weg zum Pflegegrad

Einen Pflegegrad brauchen Sie, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten. Sie stellen dafür einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung. Daraufhin wird ein Pflegegutachten durch eine Pflegekraft des MD (Medizinischer Dienst) erstellt und am Ende schickt Ihnen die Versicherung einen Pflegegrad-Bescheid zu. Wichtig dabei ist das Datum der Antragstellung, denn ab diesem Datum wird dann auch rückwirkend die Pflegeversicherung greifen.

 

Pflegegrade und Leistungen als Tabelle

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen (Pflegedienst) (monatlich) 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Technische Pflegehilfsmittel Ja Ja Ja Ja Ja
Hausnotruf (monatlich) bis zu 25,50 € bis zu 25,50 €  bis zu 25,50 €  bis zu 25,50 €  bis zu 25,50 €
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme) 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Pflegeberatung, Beratungseinsatz Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja Ja Ja Ja Ja

 

2. Leistungen nach SGB V (häusliche Krankenpflege)

Diese Leistungen (z.B. Blutdruck messen, Medikamentenabgabe, Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen. komplexe Wundversorgungen usw.) werden je nach Verordnung durch die Krankenkassen bezahlt. Jedoch reichen diese Beträge oft nicht aus, um eine sichere, verantwortungsvolle und vor allem dem heutigen Stand der Pflege entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung anbieten zu können, erheben wir eine Verwaltungspauschale (siehe Punkt 3). Diese begründet sich mit dem § 12 Abs. 2 SGB V.

(Mit § 12 Abs. 2 SGB V wird geregelt, dass die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag erfüllt, wenn für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt ist.

Die Leistung bzw. mit Zurverfügungstellung des Festbetrages ist die Leistungspflicht der Krankenkasse erfüllt. Das heißt, dass über den Festbetrag hinausgehende Beträge/Leistungen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden können, sofern der Versicherte eine aufwendigere Leistung wählt bzw. in Anspruch nimmt. Dies bedeutet eben auch, dass wir statt den z.B. bezahlten 9 Minuten zur komplexen Wundversorgung diese eben fachgerecht und dadurch auch zeitaufwändiger erbringen)

 

3. Verwaltungspauschale

Zusätzlich zu den von der Pflegeversicherung oder Krankenversicherung bezahlten Leistungen, welche individuell mit unserer Pflegedienstleitung vereinbart werden, wird für jeden Patienten eine monatliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 Euro erhoben. Diese, wie bereits in Punkt 2 beschrieben, basiert auf § 12 Abs. 2 SGB V, sowie auf dem von den Krankenkassen und den Pflegeversicherungen gefordertem Wirtschaftlichkeitsprinzip der Leistungserbringer.  

 

Hier sind u.a. folgende Leistungen enthalten :

- Arztkontakt / Krankenhauskontakt

- Briefverkehr mit den Krankenkassen

- Faxanforderungen, Emailverkehr und Telefonate

- Vorbereitung eines MD-Termins zur Pflegeeinstufung

- Hilfe beim Erstellen und Ausfüllen von Anträgen und Formularen

- Anfordern und Besorgen von Verordnungen, Überweisungen, Rezepten und Medikamenten

- Terminvereinbarungen

- Organisation von Pflegehilfsmitteln

- Organisatorische Aufklärung von Angehörigen, Hilfsmittellieferanten usw.

 

Darüber hinaus können weitere Kosten entstehen, diese sind jedoch individuell sehr unterschiedlich und werden in einem Pflegevertrag, welcher individuell mit Ihnen abgestimmt wird, näher erläutert.